Geschäftsführer und Betriebsleiter ist Herr Stefan Ballhorn.
Herr Ballhorn hat den Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV / § 3 BefErlV erfolgreich absolviert.
Zudem hat Herr Ballhorn die Zusatzqualifikation des Betriebsbeauftragten für Abfall erworben.
Die Qualität unserer Dienstleistung hat für uns höchste Priorität. Zu deren Gewährleistung sind Verantwortungen, Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse in Form von Funktionsbeschreibungen und Organisationsplänen festgelegt.
Sämtliche Arbeitsabläufe sind, soweit es die sach- und fachgerechte Durchführung der im Betrieb vorgenommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten erfordert, durch Arbeitsanweisungen festgelegt.
Für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes ist Herr Stefan Ballhorn als verantwortliche Person i. S. des § 53 Abs. 2 KrWG bestellt. In dieser Funktion nimmt er die Kontrolle der durchgeführten Tätigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Beachtung der hierfür geltenden Vorschriften und Anordnungen wahr.
Zum Nachweis der sach- und fachgerechten Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit wird ein Betriebstagebuch geführt. Sämtliche Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der eingesammelten, beförderten, gelagerten, behandelten, verwerteten oder gehandelten Abfälle werden einschließlich der Dokumentation der durchgeführten Leistung verzeichnet.
Wir sind Mitglied in der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. (BDSV) und in der Entsorgergemeinschaft der deutschen Stahl- und NE-Metall-Recycling-Wirtschaft e. V. (ESN).